Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermietung) der Dora Showtechnik GmbH
Stand 01.01.2026
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als
angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung
vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim
Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen
Tag.
3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte
Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu
sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der
Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs- und Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine
Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt, außer der Vermieter hat ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis gegeben. Der Mieter hat die
Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem
Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen.
Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den
Neuwert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
6. Versicherung
Sämtliche Geräte sind vom Mieter zu versichern. Der Vermieter kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung
versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeit seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem
Mieter in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für
Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Unterlässt der Mieter schuldhaft die
Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch
des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle
Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der
Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8. Lizenzen
Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt
werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadenersatzansprüchen der
Lizenzinhaber frei.
9. Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten
fordern:
mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 30% der Auftragssumme, 30 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% der Auftragssumme, 13 bis 8 Tage vor
Mietbeginn: 70% der Auftragssumme, 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 90% der Auftragssumme, weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100% der
Auftragssumme
10. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter
unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten
Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig
gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
11. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus dem vom
Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse,
kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom
Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag
zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis muss netto bar vom Mieter gezahlt werden. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu
verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatum unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei
verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand
zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weitere Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich
ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages
nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters.
Als Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht des Vermieters vereinbart.